Werkstoffe mit Lebensmittelkontakt
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 legt den Grundsatz fest: Ein Werkstoff, der mit Lebensmitteln in Berührung kommt, darf keine gefährlichen Stoffe abgeben und Zusammensetzung, Geschmack oder Geruch des Lebensmittels nicht verändern. Sie verlangt außerdem Rückverfolgbarkeit auf jeder Stufe.